Zertifizierungsdiensteanbieter - Tätigkeit einstellen
Ablauf
Sie können die Einstellung Ihres Zertifizierungsdienstes formlos bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die
Bundesnetzagentur hat dessen ausführliche Fassung am 01.08.2012 freigegeben.
Frist
Sie müssen die Einstellung Ihrer Tätigkeit unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die zuständige Stelle soll bereits zwei Monate vor Einstellung des Betriebs hiervon in Kenntnis gesetzt werden.
Gebühren
je nach Zeitaufwand fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.
Text
Wenn Sie Ihren Zertifizierungsdienst einstellen, müssen Sie
- dafür sorgen, dass andere Zertifizierungsdienste die gültigen qualifizierten Zertifikate übernehmen, oder diese sperren
- die betroffenen Signaturschlüsselinhaber und Signaturschlüsselinhaberinnen über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch andere Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigen und
- die Dokumentation Ihrer Sicherheitsmaßnahmen an den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die Bundesnetzagentur übergeben.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie der zuständigen Stelle ebenfalls unverzüglich anzeigen.
Zuständigkeit
die Bundesnetzagentur