Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Zertifizierungsdiensteanbieter - Tätigkeit einstellen

Ablauf

Sie können die Einstellung Ihres Zertifizierungsdienstes formlos bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesnetzagentur hat dessen ausführliche Fassung am 01.08.2012 freigegeben.

Frist

Sie müssen die Einstellung Ihrer Tätigkeit unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die zuständige Stelle soll bereits zwei Monate vor Einstellung des Betriebs hiervon in Kenntnis gesetzt werden.

Gebühren

je nach Zeitaufwand fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.

Informationen

Sie betreiben einen Zertifizierungsdienst und möchten diesen einstellen? Dann müssen Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit der zuständigen Stelle anzeigen.

Tipp: Eine Liste nicht mehr tätiger Zertifizierungsdiensteanbieter finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Zertifizierungsdiensteanbieter".

Text

Wenn Sie Ihren Zertifizierungsdienst einstellen, müssen Sie

  • dafür sorgen, dass andere Zertifizierungsdienste die gültigen qualifizierten Zertifikate übernehmen, oder diese sperren
  • die betroffenen Signaturschlüsselinhaber und Signaturschlüsselinhaberinnen über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch andere Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigen und
  • die Dokumentation Ihrer Sicherheitsmaßnahmen an den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die Bundesnetzagentur übergeben.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie der zuständigen Stelle ebenfalls unverzüglich anzeigen.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Bundesnetzagentur