Zertifizierungsstellen - Anerkennung nach Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung beantragen
Ablauf
Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Unterlagen
Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 43 BioSt-NachV
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Benennung von
- Namen und Anschriften der verantwortlichen Personen
- Ländern oder Staaten, in denen die Zertifizierungsstelle Aufgaben nach der BioSt-NachV wahrnimmt
- Nachweis von
- Fachkunde, Ausrüstung und Infrastruktur zur Wahrnehmung der Aufgaben
- einer ausreichenden Zahl entsprechend qualifizierter und erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Unabhängigkeit von den Zertifizierungssystemen, Schnittstellen, Betrieben und Lieferanten sowie Freiheit von Interessenkonflikten im Hinblick auf die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben
- Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 45011, Ausgabe März 1998, Durchführung der Konformitätsbewertungen nach den Standards der ISO/IEC Guide 60, Ausgabe September 2004. Die Kontrollen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 19011, Ausgabe Dezember 2002 genügen.
- schriftliche Verpflichtung nach Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe e der Nachhaltigkeitsverordnungen
- Vorliegen einer zustellungsfähigen Anschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Zuständigkeit
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung