Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Ablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (zur Weiterleitung an die L-Bank) abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführlcihe Fassung am 03.04.2012 freigegeben.

Frist

Sie müssen den Zuschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Inobhutnahme der Kinder beantragen.

Gebühren

keine

Informationen

Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können eine einmalige finanzielle Hilfe beantragen.

Der Zuschuss beträgt 2.500 Euro je Kind. Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar.

Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder (falls noch nicht durch Landeserziehungs- beziehungsweise Elterngeldantrag belegt)

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Mehrlingsgeburt ab Drillingen
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Geburt Ihrer Kinder in Baden-Württemberg wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)