Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Ablauf
Sie können die Zurückstellung Ihres Kindes vom Schulbesuch formlos schriftlich bei der jeweiligen Grundschule beantragen. Diese entscheidet darüber und benachrichtigt Sie schriftlich. Die Schule bezieht in die Entscheidung ein Gutachten des Gesundheitsamtes mit ein.
Hinweis: Die Zeit der Zurückstellung zählt nicht zur Dauer der Grundschulpflicht. Ihr Kind wird ohne besonderen Antrag im nächsten Schuljahr eingeschult.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.12.2013 freigegeben.
Frist
keine
Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen.
Zuständigkeit
die Grundschule, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
Bezugsorttext
Über den Link gelangen Sie zu einer Liste von Grundschulen an Ihrem Wohnort. Geben Sie dazu in der Ortswahl Ihren Wohnort an.